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Beraterwechsel

Tipps zum Wechseln

Sie denken über einen Wechsel Ihrer bisherigen Betreuung nach?


Manchmal passt das Klienten/Beraterverhältnis leider doch nicht und man fängt an über einen Wechsel nachzudenken. Was Sie bitte dabei bedenken/beachten sollten:

  • Wechseln Sie bitte nicht, weil der neue Buchhalter verspricht, ein paar Euro billiger zu sein. Ihr jetziger Berater kennt Ihre Buchhaltung bereits, und das birgt gewöhnlich Vorteile: bereits eingespielte Verständigung/Kommunikation, abgestimmte, rasche Abläufe, ein sehr gutes Vertrauensverhältnis.
  • Beachten Sie bei einem Wechsel, dass sie, falls Sie bislang von einem Steuerberater betreut wurden, eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten müssen!
  • Falls Sie von einem Vertreter der Bilanzbuchhaltungsberufe betreut werden, gibt es keine allgemeinen Kündigungsfristen. Lesen Sie dazu in der Vollmacht, die Sie damals unterschrieben haben nach, ob Sie eine Kündigungsfrist vereinbart haben.
  • Eine Buchhaltung unterjährig zu wechseln, stellt in der Regel kein Problem dar. Ist kein Honorarrückstand offen, ist der bisherige Buchhalter verpflichtet sowohl die Buchhaltungsbelege, als auch Kontoblätter, Saldenlisten und das Anlagenverzeichnis so rasch als möglich zur Verfügung zu stellen. Die Salden werden von mir kostenlos übernommen, und es kann reibungslos von mir weiter gebucht werden.
  • Die Lohnverrechnung unterjährig zu wechseln stellt bei wenigen Mitarbeitern und nur wenig wechselnden Bezügen ebenso kein Problem dar, vorausgesetzt, es werden alle Grundlagen zur Verfügung gestellt.
  • Schwieriger gestaltet es sich bei der Lohnverrechnung, wenn die laufende Abrechnung sehr viele Änderungen, wie ständig sich ändernde Gehaltsbestandteile (z.B. viele verschiedene Zuschläge) Diese Daten müssten im Detail übernommen werden, um die laufende Abrechnung korrekt fortführen zu können, aber auch um die korrekte Ausstellung der Lohnzettel am Jahresende gewährleisten zu können. In diesem Fall rate ich Ihnen, zumindest Ihre Lohnverrechnung noch bis zum Jahresende fortführen zu lassen, und erst ab 1. Jänner zu wechseln.
  • Ziehen Sie, falls Sie sich dazu entschließen zu wechseln, bitte einen sauberen und respektvollen Schlussstrich auch dann, wenn es vielleicht wiederholt Anlass zu Ärgernissen gab
  • Sollte ich Ihre neue Wahl sein: HERZLICH WILLKOMMEN!

Alles streng vertraulich

Wenn Sie noch Fragen zum Wechsel haben, ich beantworte Ihnen diese gerne, natürlich streng vertraulich!

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